1. Verkehrsunfälle sind mit extremen Stress verbunden
Ein Verkehrsunfall ist ein herausragendes Ereignis und ein Schockerlebnis, wo das logische Denken in den meisten Fällen stark herabgesetzt ist. Manche Personen sind auch bei geringen Schäden kaum ansprechbar und wissen nicht was zu tun ist. Viele Autofahrer sind mit diesem Ausnahmezustand überfordert und nicht jeder Autofahrer führt die Versicherungsdaten zu seiner Kfz-Haftpflichtversicherung im Auto mit. Als Geschädigter benötigen Sie nach einem Unfall zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen unbedingt die Daten der gegnerischen Kfz-Versicherung und genau in dieser Situation hilft der Zentralruf der Autoversicherer.
1.1 Was ist der Zweck eines Zentralrufes der Autoversicherer?
Der Zentralruf wurde EU-weit im Jahr 2000 eingeführt, um die, durch steigendes Verkehrsaufkommen eintretende höhere Unfallhäufigkeit zu kompensieren, indem die relevanten Versicherungs-daten schnell und unkompliziert ermittelt werden können. Dadurch erhält ein Geschädigter nach einem Unfall in relativ kurzer Zeit seine Entschädigung von der zuständigen Versicherung. Für die Versicherungen ist dieser zentrale Service ebenfalls von Vorteil, da eine kostenintensive Ermittlung der Daten des Geschädigten hierdurch entfällt. Der Ursprung einer zentralen Notfallrufnummer geht schon auf das Jahr 1972 zurück, aber erst durch die modernen EDV-Systeme konnte dieses Notrufsystem Realität werden. Dem Zentralruf der Autoversicherer untersteht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), sowie fast alle deutschen Kfz-Versicherer. Somit ist der Zentralruf ein gesetzlich anerkannter Auskunftsservice, gemäß § 8a des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG).
1.1.1 Welchen Service leistet der Zentralruf?
Der europaweite Zentralruf ist im Inland unter folgender Rufnummer erreichbar: 0800 250 260 0 und aus dem Ausland wählen Sie die Nummer +49 40 300 330 300, per Internet mit: www.zentralruf.de. Der Zentralruf ist Wochentags von 8:00 bis 20:00 erreichbar. Die Anfrage beim Zentralruf ist für alle Beteiligten am Unfallort möglich. Das betrifft auch die mit der rechtlichen Klärung Beauftragten, wie: Rechtsanwälte, Sachverständige, Reparaturwerkstätten, Versicherungsvertreter, Abschleppunternehmen sowie Autovermieter. Die Informationen des Zentralrufs beziehen sich lediglich auf die Mitteilung der Versicherungsdaten zu einem bestimmten Kraftfahrzeug, wobei der Anruf der Service-Hotline keinesfalls die Meldung an das Versicherungsunternehmen ersetzt. Diese müssen Sie sofort nach dem Datenerhalt absetzen. Die Informationen des Zentralrufs sind kostenfrei!
Was man sonst noch wissen sollte!
In jedem europäischen Land gibt es Versicherungsbeauftragte, die mit der Regulierung von Unfallschäden befasst sind. Das ist notwendig, da in den verschiedenen Ländern unterschiedliche Dokumente bei einem Unfall beigebracht werden müssen, wie z.B. ein Europäischer Unfallbericht, die Grüne Karte, Unfallfotos und Nachwiese über finanzielle Ausgaben und Schäden durch den Unfall. Der zuständige Beauftragte zur jeweiligen Schadensregulierung wird über den Zentralruf ermittelt. Für Fahrten ins Ausland empfiehlt es sich einen Europäischen Unfallbericht mit einer mehrsprachigen Ausfüllanleitung mitzunehmen, der Ihnen vom Zentralruf kostenfrei zugestellt wird.