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Frontscheibenschaden – wie gehe ich vor?

Inhaltsverzeichnis auf einem Blick

Frontscheibenschaden – wie gehe ich vor?

1. Allgemein

Die Verkehrsdichte hat sich in den vergangenen Jahren vervielfacht und das Unfallgeschehen ist trotz verbesserter Technik in den Autos nicht zurückgegangen. Das ist vor allem auch darauf zurückzuführen, dass sich die Fahrer dieser modernen Autos komplett auf die Assistenzsysteme verlassen und selbst viel zu wenig Fahrpraxis aufweisen. Zusätzlich sind viele Autobesitzer mit der vorhandenen Technik überfordert, da die Ablenkungsmomente, durch

  • Spracheingabe bei der Navigation,
  • Bluetooth,
  • Videotechniken,
  • TV,
  • Androidtelefonie,
  • automatische Distanz- und Bremssysteme,
  • Zündabschaltung,
  • automatische Einparksysteme,
  • Radarsensoren,
  • Kurvenlicht,
  • Informations-Tableau des Bordbildschirms  sowie
  • Multi-Airbagsysteme

ein großes Potential der Unaufmerksamkeit und der trügerischen Sicherheit bei hohen Geschwindigkeiten in sich tragen.

1.1 Wann ist eine Frontscheibenreparatur erlaubt?

Die Reparatur, oder der notwendige Austausch einer Frontscheibe ist an gesetzliche Regelungen gebunden und die anfallenden Kosten werden von der Teilkaskoversicherung anstandslos übernommen. Was beinhalten die Regelungen für eine Scheibenreparatur? Eine Scheibe kann repariert werden, wenn:

  • der Schaden nicht im Sichtfeld des Fahrers liegt,
  • die Entfernung des Schadens vom Scheibenrand mindestens 100 mm beträgt,
  • die Schadensstelle nicht größer als eine Zwei-Euro-Münze ist, und
  • der Schaden nur die obere Glasschicht betrifft.

1.2 Wie erfolgt die Reparatur eines Frontscheibenschadens?

  • säubern der Reparaturstelle,
  • aufsetzen einer Unterdruckpumpe und ziehen eines Vakuums,
  • füllen der Schadensstelle mit einem transparenten Spezialharz,
  • aushärten des Harzes mittels UV-Licht,
    planpolieren der Reparaturstelle und versiegeln.

1.2.1 Wenn die Frontscheibe ausgetauscht werden muss!

  • Der Austausch einer Frontscheibe kann mehrere Stunden dauern, wobei größte Umsicht erfolgen muss, denn in die modernen Frontscheiben sind Regensensoren und Heizelemente integriert.
    So geht man vor:

    • Fahrzeuginnenraum abdecken,
    • Verkleidungsteile und Innenspiegel entfernen,
    • Scheibenwischer und Gummis entfernen,
    • Trennung der Scheiben von seiner Verklebung mittels Schneiddraht,
    • entfernen der Frontscheibe mittels mechanischer Hilfsdrehvorrichtung,
    • reinigen der alten Klebestellen,
    • Grundierung der alten Klebeflächen und der der neuen Frontscheibe,
    • auftragen eines Spezialklebers auf die Scheibe.
    • passgenaues Einsetzen der neuen Frontscheibe und
    • abbringen der vorher abmontierten Teile sowie Anschluss der Kontaktdrähte.

    Die Scheibe miss nun zwischen einer bis drei Stunden härten, insgesamt jedoch ca. 48 Stunden, bevor man z.B. wieder eine Waschanlage besucht.

1.2.1.1 Mit welchen Kosten muss man rechnen?

Das hängt von der Größe, dem Gewicht und der Qualität der Frontscheiben bei einem Austausch ab. Kleine Scheiben beginnen ab 400 EUR und größere Scheiben für die Fahrzeugoberklasse liegen zwischen 1.000 – 2.000 EUR. Frontscheibenreparaturen bei Steinschlägen liegen zwischen 80 – 120 EUR. Die Kosten für eine Reparatur oder den Austausch einer Frontscheibe übernimmt die Teilkaskoversicherung ohne Belastung ihres Schadensfreiheitsrabattes. Haben Sie nur eine Haftpflichtversicherung, so müssen Sie den Schaden in voller Höhe selbst bezahlen, es sein denn sie können den Verursacher haftbar machen, was aber in der Praxis kaum gelingen dürfte. Eine Ausnahme wäre, wenn eine Straße mit Schotter belegt ist und eine Geschwindigkeitsbegrenz auf 10 km/h oder 30 km/h enthält, ein Fahrer mit höherer Geschwindigkeit diese Strecke durchfährt und einen Scheibenschaden verursacht, dann muss dessen Kfz-Haftpflichtversicherung dafür aufkommen. Das gilt ebenso für verlorenes Ladegut (Schotter, Steine, Kies usw.), welches gegen die Frontscheibe eines anderen Fahrzeugs schlägt.

Wichtig: Melden Sie Ihrer Versicherung den Schaden bereits vor der geplanten Reparatur, so erlässt Ihnen die Versicherung oftmals den Selbstbeteiligungsanteil. Dies gilt aber nur für die Reparatur, nicht für einen Scheibenaustausch.

1.2.1.1.1 Darf man nach einem Schaden in der Frontscheibe weiterfahren?

Zunächst auf einem gesicherten Platz anhalten und den Schaden begutachten, möglichst fotografieren und die Versicherung informieren. Je, nachdem wie schwer die Scheibe zerstört oder beschädigt  ist, sollte man schnellstens einem Fachbetrieb aufsuchen und die Scheibe reparieren oder aus tauschen lassen.

 
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