1. Gefahrenpunkt – die Assistenzsysteme!
Die Verkehrsdichte hat sich in den vergangenen Jahren vervielfacht und das Unfallgeschehen ist trotz verbesserter Technik in den Autos nicht zurückgegangen. Das ist vor allem auch darauf zurückzuführen, dass sich die Fahrer dieser modernen Autos komplett auf die Assistenzsysteme verlassen und selbst viel zu wenig Fahrpraxis aufweisen. Zusätzlich sind viele Autobesitzer mit der vorhandenen Technik überfordert, da die Ablenkungsmomente, durch
- Spracheingabe bei der Navigation,
- Bluetooth,
- Videotechniken,
- TV,
- Androidtelefonie,
- automatische Distanz- und Bremssysteme,
- Zündabschaltung,
- automatische Einparksysteme,
- Radarsensoren,
- Kurvenlicht,
- Informations-Tableau des Bordbildschirms sowie
- Multi-Airbagsysteme
ein großes Potential der Unaufmerksamkeit und der trügerischen Sicherheit bei hohen Geschwindigkeiten in sich tragen.
2. Was sind die in der Praxis anzutreffenden Unfall- arten mit einem Pkw?
Die Möglichkeiten mit Ihrem Auto zu verunfallen sind sehr vielfältig, daher beschränken wir uns auf die häufigsten und gefährlichsten in ihren Auswirkungen.
2.1. Unfallauto verkaufen nach einem Auffahrunfall
„Ein Auffahrunfall ist ein Unfall, bei dem zwei kollidierende Fahrzeuge in dieselbe Richtung zeigen. Dabei trifft das hintere Fahrzeug (das Fahrzeug des Auffahrenden) die Rückseite des vorderen Fahrzeugs.“
2.1.1. Die Schuldfrage
Nicht immer ist der Auffahrende der Schuldige, denn wenn jemand vor einem Fahrer ohne ersichtlichen Grund sein Autor stark abbremst, kann man die Schuldfrage geteilt bewerten. Zumal, wenn es sich um einen technischen Defekt des Vorausfahrenden handelt (Getriebe blockiert). Die Schuldfrage muss also gutachterlich beurteilt werden.
2.1.1.1. Die Regeln der StVO
Im besonderen gilt in der StVO im §1 Abs.1 der Grundsatz sinngemäß: Vorsicht und Rücksichtnahme ist für alle Verkehrteilnehmer das erste Gebot! Dieser Grundsatz wird in den weiteren Vorschriften der StVO genauer formuliert. Die wichtigsten Vorschriften, die bei Auffahrunfällen anzuwenden sind, befinden sich in § 4 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO), wo es heißt: „Der Abstand zu einem vorausfahrenden
Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.“
2.1.1.2. Der Sicherheitsabstand
Jeder verantwortungsvolle Fahrer wird seinen Sicherheitsabstand entsprechend der Verkehrsdichte, der vorgegebenen zulässigen Fahrgeschwindigkeit sowie der Funktion seines Bremssystemes und seiner Reaktionsgeschwindigkeit anpassen. Deshalb sollte jeder Fahrer gerade die letzten beiden Parameter (Fahrtraining) sehr gut kennen. Bekannt ist die Abschätzungsmöglichkeit eines Sicherheitsabstandes: halber Tachoabstand, also bei 100 km/h sind mindestens 50 m Abstand erforderlich. In der Praxis ist das bei hoher Verkehrsdichte selten einzuhalten, so dass automatisch die Gesamtgeschwindigkeit aller Fahrzeuge sinkt und damit auch der Sicherheitsabstand geringer werden kann. Dabei stellte das Bundesamt für Statistik fest, dass bei etwa 14 % aller Auffahrunfälle der Sicherheitsabstand für die gefahrene Geschwindigkeit zu gering war.
Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.“
2.1.1.3. Der Beweis des Anscheines nach
Oftmals lassen sich die tatsächlichen Umstände eines Autounfalls nicht exakt ermitteln, wobei jedoch jeder Unfall einen typischen Ablauf des Geschehens aufweist, der dann etwa so lauten könnte: „Es wird vermutet, dass der Auffahrende entweder mit zu geringem Abstand (§ 4 Abs. 1 StVO), zu schnell (§ 3 Abs. 1 StVO), oder unaufmerksam (§ 1 StVO) gefahren ist (Ähnlich entschied das Kammergericht Berlin mit Beschluss vom 20. November 2013, Az.: 22 U 72/13, Rn. 7).
Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.“
2.1.1.4. Möglichkeit der Entkräftung des Anscheinbeweises
Kann der Auffahrende nachweisen, daß der vor ihm Fahrende die Spur kurz vor dem Unfall gewechselt hat, dann handelt es sich nicht mehr um eine typische Auffahrsituation. Der Spurwechsler haftet nun voll, denn § 7 Abs, 5 StVO legt fest: „Wer die Spur wechselt hat sicherzustellen, daß dadurch niemand gefährdet wird!
Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.“
2.1.1.5. Was ist ein zwingender Grund zu bremsen?
Ein anerkannt zwingender Grund zu bremsen ist, wenn plötzlich spielende Kinder hinter einer Hecke hervor auf die Strasse rennen, weil ihr Ball dort hinflog. Ein weiterer zwingender Bremsfall ist das plötzliche Überqueren der Strasse von größeren Wildtieren. Bei kleineren Tieren empfiehlt der Gesetzgeber nicht abrupt zu bremsen, da andere Verkehrteilnehmer oder man selbst eine noch größere Gefährdung hervorruft, als z.B. den Igel zu überfahren. Maßgebend ist der § 4 Satz 2 StVO, der gebietet, daß niemand ohne zwingenden Grund in Verkehrsgeschehen stark abbremst. Anders ist die Situation, wenn ein Schild „Spielende Kinder“ Vorsicht gebietet. Hier ist sofort die Geschwindigkeit zu verringern. Auch die Unsitte drängelnde Fahrer durch Abbremsen der eigenen Fahrgeschwindigkeit zu disziplinieren ist strikt verboten. Sie können die Nummer notieren und diesen anzeigen, oder eine Dash-Kamera als Beweis vorlegen, wenn Sie diese modernen Aufzeichungshilfen für das aktuelle Fahrgeschehen an der Front-und-Heckscheibe bereits nutzen
Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.“
2.2. Was ist zu tun bei einem Unfall mit Tieren?
Wichtig ist es, die Unfallstelle abzusichern und die Polizei zu rufen. Das Tier darf nicht berührt werden, da es auch eine ansteckende Krankheit haben könnte ( z.B. Tollwut) und wenn es nur verletzt ist, so steht es unter Schock. Für verletzte oder getötete Tiere ist der für das Revier zuständige Förster gefragt, der sich auch um das verletzte, wie tote Tier kümmert. Fotografieren Sie die Unfallstelle und lassen Sie sich eine Wildunfallbescheinigung für ihre Versicherung ausstellen.
Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.“
2.3. Unfallauto verkaufen nach einem Frontalcrash
Ein Frontalcrash ist ein Autounfall, wo ein fahrendes Auto entweder frontal mit einem anderen fahrenden Auto zusammenstößt (Geisterfahrer), oder aber auf ein stehendes Auto auffährt. Diese Autounfälle sind in der Regel relativ schwer bei hohen Geschwindigkeiten (Autobahn) und geschehen häufig bei Überholvorgängen an unübersichtlichen Stellen. Die kinetischen Verformungskräfte sind sehr groß und die eingearbeiteten Verformungsbleche nehmen die größte Energie auf, dennoch ist die abrupte Geschwindigkeitsverringerung von z.B. 100 km/h auf Null mit einer enormen Krafteinwirkung auf den Fahrer und die Insassen verbunden. Hier sind die Airbags und die Haltegurte die einzig mögliche Lebensrettung im inneren des Unfallautos.
2.4. Unfallauto verkaufen nach einem Überschlag
Kommt es bei einem Frontalcrash nur zu einem Berühren der rechten oder linken Frontseite des Autos, so wird dieses zumeist ausgehoben und überschlägt sich ein oder mehrmals, wobei häufig das Dach eingedrückt wird und die Fensterscheiben bersten, dennoch halten gerade die Sicherheitsfenster den auftretenden Druck auf das Dach gut aus, was allerdings jeder Überschlag weiter reduziert, sodass die Insassen zusammengedrückt werden, was zu schweren Wirbelsäulen-und/oder Genickbrüchen führen kann. Ebenso wird das Verlassen eines Unfallautos, welches auf dem Dach liegt nahezu unmöglich, da die ohnenhin Verletzten Unfallopfer noch angeschnallt und von geborstenen Airbags eingeschlossen sind. Besonders dramatisch wird ein solcher Unfall, wenn das Unfallauto in einen Fluss oder Bach stürzt.
3. Was ist bei einem Autounfall zu tun?
Je nach Schwere des eigenen Schadens, sind folgende Tätigkeiten sofort auszuführen:
- Warnblinkanlage einschalten
- Sicherheitsdreieck aufstellen
- Rettungsdienst informieren und Verletzte erstversorgen,
- Unfallort und Fahrzeuge fotografieren sowie
- Kfz-bzw. Unfallversicherung informieren.
3.1. Sicherheitswarndreieck und geltendes Gesetz
3.1.1. Muss in jedem Kfz ein Warndreieck mitgeführt werden?
Ja, § 53a StVZO schreibt dies ausdrücklich vor. Wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann im Falle einer Verkehrskontrolle mit einem Bußgeld von 15 Euro rechnen.
3.1.2. Wie stelle ich das Warndreieck richtig auf?
Geh außen am Fahrbahnrand (ggf. hinter der Leitplanke) dem Verkehr entgegen und halte dabei das Warndreieck sichtbar auf Brusthöhe. Stell das Dreieck in ausreichend Abstand auf.
3.1.3. Und wie groß soll der Abstand zur Panne oder zum Unfallort sein?
Merken Sie sich folgende Faustregeln: in der Stadt etwa 50 Meter, auf Landstraßen 100 Meter und auf der Autobahn mindestens 150 Meter. Beachten Sie dabei immer die Sichtverhältnisse und örtliche Gegebenheiten. Bei Kurven und Hügeln/Bergen ist das Warndreieck immer davor aufzustellen.
Das wären die wichtigsten formalen Schritte, die bei einem Autounfall abzuarbeiten sind. Bei einem leichten Unfallschaden kann man dieses Prozedere selbst ausführen, sollte man verletzt sein, dann werden die andere Verkehrsteilnehmer es für Sie einleiten, da jede Person zur Hilfe verpflichtet ist, der an einem Umfallort vorbeikommt.
3.2. Was wird mit dem Unfallauto nach seiner rechtlichen Begutachtung?
Sobald die Versicherung ihre Zusage zu einer Schadensregulierung abgegeben hat und es keine vertragliche Werkstattbindung gibt, sollten Sie sich an kompetente Autoankaufsprofis wenden. Im Falle eines Autounfalls im Einzugsgebiet Essen werden wir Ihnen unkompliziert und fachmännisch helfen: egal in welchem Zustand sich Ihr Unfallauto befindet – wir kaufen es ohne „wenn und aber“ zu einem für Sie annehmbaren Preis an.
3.3. Mit welchen Schäden muss man bei einem Autounfall rechnen?
Die Schadenspalette reicht von belanglosen Dellen und Kratzern, über Scheibenbrüche bis zu schwersten Karosserieverformungen und der Zerstörung der Antriebsaggregate. Nicht zu vergessen sind die sämtlich ausgelösten Airbags im Innenraum des Unfallautos, sowie die damit verbundene Verschmutzung des gesamten Innenraumes.
3.4. Wie definiert sich ein Unfallauto?
„Nach grober Definition ist ein Unfallfahrzeug jeder Wagen, der mindestens einmal durch äußere Einwirkung beschädigt worden ist, unabhängig davon, wie groß der Schaden ausfällt. Solche Fahrzeuge werden auch als „nicht unfallfrei” bezeichnet. In der Praxis jedoch wird eine genauere Definition für einen Unfallwagen verwendet, nach der es sich nur dann um ein Unfallfahrzeug handelt, wenn der erlittene Schaden über ein bestimmtes Maß hinausgeht. Dabei ist es möglich, dass ein Fahrzeug bei kleinen Schäden zwar nicht unfallfrei ist, jedoch noch nicht als Unfallwagen gilt.“
3.5. Was ist ein erheblicher Unfallschaden?
Diese Frage klärte unter anderem der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil vom 10.10.2007 (VII ZR 330/06). Demnach muss ein Autoverkäufer potenzielle Käufer über jeden Unfallschaden aufklären, der über einen „Bagatellschaden” hinausgeht. Bagatellschäden sind nach Ansicht des BGH nur „ganz geringfügige, äußere (Lack-)Schäden”. Mit solchen Schäden müsse der Käufer eines Gebrauchtwagens rechnen und diese hinnehmen, weshalb sie nicht mitteilungspflichtig seien.
4. Du willst Dein Unfallauto teuer verkaufen?
Die wichtigste Frage nach einem Unfallschaden am eigenen Auto stellt sich dem Besitzer: kann ich das Fahrzeug behalten und wieder reparieren lassen, oder sollte ich es verkaufen? Verkauft man es repariert, so muss man alle Schäden angeben, egal ob es sich nur um Lackschäden, oder um den Einbau gebrauchter bzw. neuer Ersatzteile handelt.
4.1. So verkauft man sein Unfallauto rechtssicher!
Wer nach einem Unfall sein Auto verkaufen will, der sorgt sich natürlich über die enorme Wertminderung seines Fahrzeugs. Das muss aber nicht immer der Fall sein. Im privaten Gebrauchtwagenmarkt wird es natürlich schwieriger seinen Unfallwagen zu verkaufen, da sich viele davor scheuen einen Unfallwagen zu kaufen, wenn sie nicht über den Sachverstand verfügen, um die Folgen des Schadens für das Auto abzuschätzen. Ist das Unfallfahrzeug noch fahrbereit, lässt sich das Auto noch zu einem guten Preis verkaufen, denn noch sind viele der wertvollen Ersatzteile im Inneren des Autos uneingeschränkt gebrauchsfähig und die Händler können noch einen guten Preis erzielen, wenn sie den Wagen wieder vollständig aufarbeiten. Ist das Unfallauto nicht mehr fahrtauglich, dann muss es zumeist verschrottet werden und ist ein wirtschaftlicher Totalschaden für den Besitzer. Wir, vom Autoankauf Essen, bieten faire Ankaufspreise auch für Unfallautos an. Wir sind spezialisiert für Unfallautos und bewerten Deinen Unfallschaden kostenlos – und wir zahlen Bestpreise für jedes Unfallauto. Du kannst Dich vertrauensvoll an unseren Kundenservice wenden, hier wirst Du nicht nur kompetent beraten, hier erhältst Du auch einen maximalen finanziellen Gegenwert für Dein Unfallauto!