Autoverwertung – was verstehen wir darunter?

Inhaltsverzeichnis auf einem Blick

Autoverwertung – was verstehen wir darunter?

1. Allgemeine Definition

Unter Autoverwertung verstehen wir die Stilllegung und Entsorgung eines Fahrzeuges, welches nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen darf. Gründe gibt es ausreichend: Reparaturen lohnen sich nicht mehr, der TÜV wird nicht erreicht und die Frage steht im Raum: wie geht es mit dem Schrottauto weiter? Sie wissen doch, wenn ihr Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig oder nicht mehr verkehrssicher ist, so müssen Sie es als Halter entsorgen. Einfach irgendwo abstellen ist eine Straftat, die mit 100 EUR Bußgeld plus Abschlepp-und Verschrottungskosten recht teuer werden kann. Verschmutzen Sie durch auslaufendes Öl oder Kraftstoff noch das Erdreich, dann wird es richtig teuer. Also sucht man eine Firma, die Ihr Schrottauto ankauft und kostenlos entsorgt. Unsere Firma ist zugelassen und prädestiniert, Ihnen den Abschied von ihrem Schrottauto angenehm zu gestalten. Wir kaufen Ihnen Ihr Schrottauto ab und entsorgen es umweltgerecht, denn das ist unsere Profession. Warum sich mit dem Schrott noch plagen – such dir einen neuen Wagen! Genau, und Sie haben dafür ihren Kopf frei.

2. Was sind Altautos?

Unter Altautos versteht der Gesetzgeber Fahrzeuge, die offensichtlich fahruntüchtig sind. Wenn nur ein Reifen kaputt oder eine Scheibe zersprungen ist, handelt es sich nicht um ein Altauto. Zur endgültigen Stilllegung eines Altautos müssen der Zulassungsbehörde der Verwertungsnachweis (ausgestellt vom zertifizierten Betrieb), die demontierten amtlichen Kennzeichen sowie Fahrzeugschein und -brief (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) vorgelegt werden.

3. Was ist zu beachten, wenn Ihr Schrottauto entsorgt werden muss?

Die Autoverwertung kann über die Rückgabe an den Hersteller erfolgen, denn die Europäische Altfahrzeugverordnung verpflichtet die Autohersteller, ihre produzierten Fahrzeuge kostenlos zurückzunehmen und fachgerecht zu entsorgen. Diese Regelung ist jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft und die Abwicklung erfolgt über den Vertragshändler.

3.1. Diese Bedingungen sollten Sie berücksichtigen

Diese Bedingungen sind folgende:

  • sie gelten für Fahrzeuge der Klasse M1 (Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz) und N1 (Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem Höchstgewicht bis zu 3,5 Tonnen).
  • sie gelten nicht für Oldtimer und auch nicht für Wohnwagen (kein Kfz). Ausgenommen sind Altfahrzeuge, bei denen wesentliche Bauteile oder Komponenten (zum Beispiel Antrieb, Karosserieteile, Fahrwerk, Katalysator, elektronische Steuergeräte) entnommen wurden. Fehlen wesentliche Bauteile des Autos, kann für die Entsorgung eine Vergütung verlangt werden.
  • Die Rücknahmepflicht gilt auch für Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung innerhalb der Europäischen Union. Voraussetzung ist aber, dass die Zulassungsdauer innerhalb der EU mindestens 4 Wochen betragen hatte.

3.1.1. Entsorgung durch private Autoverwerter

Wenn für das Altfahrzeug oder für Teile des Schrottautos noch ein Erlös zu erwarten ist, kann es auch über einen zertifizierten Autoverwerter kostenlos entsorgt werden. Altmetallbetriebe zahlen aufgrund der großen Nachfrage nach Stahl Geld für die Wracks. Der Schrottpreis liegt aktuell bei rund 100 Euro pro Tonne, doch so viel gibt es für Schrottautos nur selten. Die Betriebe müssen pro Pkw um die 100 Euro für das umweltgerechte Recycling einkalkulieren.

3.1.1.1. Restwert des Schrottautos

Wieviel der Kunde für seinen Schrottauto noch erhält, hängt von weiteren Faktoren ab, wie:

  • Restwert des Fahrzeugs: welche Bauteile eignen sich zur Wiederverwendung? Wie hoch ist der Marktwert dieser Bauteile?
  • Erhaltungszustand der am häufigsten nachgefragten Bauteile.
  • Fahrzeugmodell: verunfallte jüngere Modelle können unter Umständen mehr bringen durch das eigene Verhandlungsgeschick.

Unser Service erledigt die Abmeldeformalitäten auf Wunsch gleich kostenlos mit, gleiches gilt auch für die Abholung.

3.1.1.1.1. Wie läuft die Autoverwertung ab?

Autohersteller und Importeure haben das Rücknahme-System GESA (Gemeinsame Stelle Altfahrzeuge) aufgebaut. Unter Altfahrzeugstelle.de können Halter eine Rückgabestelle für ihr Auto suchen. Maximale Entfernung zum Wohnort: 50 Kilometer. Die Verwertung ist unter oben genannten Bedingungen kostenlos. Wer sein Auto entsorgen lassen will, registriert sich auf der genannten Seite. Ein Verwertungsbetrieb in der Nähe meldet sich dann, um die Details der Entsorgung zu besprechen. Das Auto wird in der Regel im Rahmen von Sammelfahrten abgeholt und dann durch einen zertifizierten Fachbetrieb verschrottet. Im Anschluss erhält der Fahrzeugbesitzer einen gesetzlichen Verwertungsnachweis, mit dem er sein Auto bei der Zulassungsbehörde abmelden (stilllegen) kann. Häufig bieten die Verwerter an, dies gegen eine Gebühr (ca.
50 Euro) zu übernehmen.

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