2023 wird sich in den EU-Ländern einiges ändern, unter anderen soll eine neue Führerschein-Richtlinie verabschiedet werden. Dabei sind Änderungen sowohl beim Pkw-Führerschein, aber auch bei der Führerscheinprüfung für Fahranfänger geplant.
Hier die konkreten Änderungen:
– Klasse B: Erhöhung der Gewichtsgrenze auf 4,25 Tonnen,
– Anerkennung von B196 auch im Ausland,
– Refresher-Kurs nach einem Jahr für Führerscheinneulinge.
Es geht um einheitliche Regeln für alle Bürger der EU, denn dieses Ziel verfolgt Brüssel auf vielen Ebenen, so auch im Fahrerlaubnisrecht. Derzeit wird die aktuell gültige, 3. Führerscheinrichtlinie grundlegend überarbeitet. Sie soll noch 2023 als 4. Führerscheinrichtlinie verabschiedet werden. Bevor sie allerdings in Deutschland in Kraft tritt, muss sie in nationales Recht überführt werden. Von den Änderungen wären viele Autofahrende und Führerschein-Prüflinge betroffen.
Camper mit 4,25 Tonnen zukünftig mit Klasse B fahren
Der Autoführerschein der Klasse B umfasst nur Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen. Die meisten Wohnmobile dürfen deshalb von Inhabern eines Pkw-Führerscheins nicht gefahren werden. Die geplante Anhebung der zulässigen Gesamtmasse auf 4,25 Tonnen soll hier Abhilfe schaffen.
Anerkennung von B196 auch im Ausland
Seit einigen Jahren kann der Pkw-Führerschein (Klasse B) in Deutschland auf den Führerschein B196 erweitert werden. Damit darf man Leichtkrafträder bis 125 ccm fahren, allerdings nur in der Bundesrepublik. Das könnte sich mit der 4. Führerscheinrichtlinie ändern:
Die bisher nur national geltenden Regelungen würden zukünftig auch EU-weit anerkannt. Fahrten mit einem 125-er Motorrad über Landesgrenzen hinweg wären dann möglich.
Lkw- und Bus-Klasse (C, D): Mindestalter auf 18 senken
Das Mindestalter für Lkw- oder Busführerscheine könnte auf 18 Jahre herabgesetzt werden. In Deutschland kann die Klasse C für Lkw momentan erst mit 21 Jahren, die Klasse D für Busse erst mit 24 Jahren erworben werden. Hintergrund der geplanten Änderung ist der akute Mangel an Lkw-Fahrern.
Digitaler Führerschein und QR-Code
Mit der 4. Führerscheinrichtlinie soll auch der digitale Führerschein eine zweite Chance
bekommen: Ziel ist es, dass bei einer Polizeikontrolle oder bei der Autovermietung die
entsprechende App auf dem Smartphone reicht. Für die Führerscheinscheckkarte ist
außerdem ein QR-Code anstelle des heutigen Chips angedacht, um ihn fälschungssicherer und die Besitzer kontrollierbarer zu machen.
Das könnte sich für Fahrschüler ändern
Bislang ist es nicht möglich, theoretische und praktische Führerscheinprüfung in unterschiedlichen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu absolvieren. Um der zunehmenden Mobilität der Bevölkerung Rechnung zu tragen, soll das künftig erlaubt sein. Die bisherige Wohnsitzregelung müsste dafür vereinfacht werden. Es wird außerdem darüber diskutiert, mit der praktischen Ausbildung erst nach erfolgreicher theoretischer Prüfung zu beginnen. Außerdem könnte die Fahrprüfung zukünftig zumindest teilweise in Simulatoren abgenommen werden. Ein verpflichtender Refresher-Kurs nach einem Jahr Führerscheinbesitz soll dazu beitragen, die Unfallzahlen zu senken und Geld in die Kassen zu spülen. Verkehrssicherheits-Experten hatten diese Maßnahme empfohlen
Führerscheinentzug: EU-weite Anerkennung
Die Länge des Führerscheinentzugs (z.B. wegen Alkoholfahrten) soll vereinheitlicht und gegenseitig anerkannt werden. Ein in Italien verhängtes Fahrverbot würde dann auch in Deutschland gelten. In diesem Zusammenhang werden auch einheitliche Grenzwerte bei Alkohol- und Drogenkonsum angestrebt, die Punktesysteme in den verschiedenen Ländern sollen angeglichen und die Führerscheindaten aller EU-Bürger in einer europaweiten Datenbank gespeichert werden. Das soll Polizeikontrollen erleichtern. Dies sind nur einige Änderungen, die mit der 4. Führerscheinrichtlinie auch auf deutsche Führerschein-Inhaber zukommen können.